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Wahlärztin

Als Wahlärztin ohne Kassenvertrag stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Der Rückerstattungsbetrag richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Kasse.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, die Wahlarztleistungen abdeckt, kann ein zusätzlicher Kostenersatz möglich sein.

Gerne informiere ich Sie bereits bei der Terminvereinbarung über die zu erwartenden Kosten.